17.5.2022
16.5.2022
§
KOSTENLOSE SPRECHSTUNDE ZU DIVERSEN RECHTSFRAGEN
Ab sofort bietet der Hörbranzer Rechtsanwalt em. Mediator Dr. Walter Loacker eine Sprechstunde zu diversen Rechtsfragen im Gemeindeamt Hohenweiler oder digital an. Der Besuch der Sprechstunde ist kostenlos.
Terminvereinbarung: 05573/200 200 oder per Mail an: W.Loacker@gmail.com
9.5.2022
2.5.2022
2.5.2022
19.4.2022
Liebe Hohenweiler:innen!
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Mai 2022 Haussammlungen durch das Vorarlberger Landeszentrum für Hörgeschädigte stattfinden.
22.3.2022
17.3.2022
16.3.2022
Ab sofort ist die Abgabe des Grünmülls jeweils am Montag von 17-18 Uhr möglich.
22.2.2022
aks Medienaussendung
Bregenz, 2. Februar 2022
x-team in Feldkirch – Programm für starke Kinder!
Die aks gesundheit GmbH bietet übergewichtigen Kindern und Jugendlichen im Alter von 8-13 Jahren ein spezielles Gruppenprogramm an.
Auf spielerische Art wird mit viel Spaß Sport betrieben und mit wertvollen Tipps auf Fragen im Bereich Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden eingegangen.
Gerade im Kindesalter kann aktiv und erfolgreich auf das Übergewicht eingewirkt werden.
Beim x-team stehen die Freude an Bewegung und genussvolles Essen im Vordergrund und nicht der sportliche Leistungsgedanke sowie der Verzicht auf Essen. In den persönlichen Ernährungsberatungen und im gemeinsamen Koch-Workshop lernen Eltern und Kinder viel über gesunde Ernährung, die schmeckt. Tipps und Tricks für das persönliche Wohlbefinden runden das Programm ab.
Treffpunkt: jeweils Mittwoch von 15.00 bis 16.30 Uhr in der Turnhalle der Volksschule Feldkirch Levis Selbstbehalt: 70,- Euro (Ermäßigung in Absprache)
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Kontakt
aks gesundheit GmbH
Gesundheitsbildung
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
T 055 74 / 202 – 0
gesundheitsbildung@aks.or.at
www.aks.or.at
Ein Unternehmen der aks Gruppe
BU: (Foto: Fotolia)
2.2.2022
13.1.2022
12.07.2021
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09.02.2021
Ab sofort bietet der Hörbranzer Rechtsanwalt em. Mediator Dr. Walter Loacker eine Sprechstunde zu diversen Rechtsfragen im Gemeindeamt Hohenweiler oder digital an. Der Besuch der Sprechstunde ist kostenlos.
Sprechstunden Gemeindeamt:
nach Terminvereinbarung unter Tel 05573/200 200 oder per Mail unter W.Loacker@gmail.com
04.02.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Umgang mit der COVID-19-Pandemie und die aktuellen Veränderungen brauchen wieder unseren aktiven Beitrag. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung für eine breite Information möglichst aller in unserem Land lebenden Menschen.
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat die neuen Informationstexte
in folgenden Sprachen veröffentlicht: Deutsch, Englisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Dari/Farsi, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ungarisch. Sie finden die Texte hier:
okay.zusammen leben:
Amt der Vorarlberger Landesregierung:
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Das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat ein neues kurzes allgemeines Informationsblatt zur COVID-19 Schutzimpfung in mehreren Sprachen veröffentlicht:
Weiters veröffentlichte das Bundesministerium bereits letztes Jahr (Nov./Dez.) in mehreren Sprachen ein umfangreicheres FAQ mit allgemeinen Informationen zur COVID-Schutzimpfung:
Sprachen: Englisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Dari/Farsi, Türkisch
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Informationen zum Corona-Virus
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Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet aktuell neue Informationen zu COVID-19 in 17 Sprachen u.a. auch
Österreichischer Integrationsfonds:
https://www.integrationsfonds.at/coronainfo/
Seit Kurzem bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) für Personen mit geringeren schriftsprachlichen Kenntnissen auch Onlineberatungen zum Thema COVID-19 in mehreren Sprachen an. Dabei klären ÖIF-Trainer/innen und Dolmetscher/innen mehrmals täglich zu bestimmten Terminen online über aktuelle Regelungen auf und vermitteln gesicherte Informationen rund um COVID-19.
Aktuell werden die Beratungen in den Sprachen Arabisch, Dari/Farsi, Somali und Englisch angeboten.
Terminliste für die Onlineberatung COVID-19:
https://www.integrationsfonds.at/onlinekurse
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Bitte, leiten Sie die Hinweise zu diesen mehrsprachigen Informationen an möglichst viele Menschen in Ihrem Umfeld, die diese Information brauchen, weiter. Jeder Kontakt ist wichtig!
Herzlichen Dank für diese wichtige Unterstützung.
Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung: office@okay-line.at
Mit besten Grüßen an Sie alle und bleiben Sie gesund!
okay.zusammen leben
Projektstelle für Zuwanderung und Integration
14.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vorarlberg hat mit den Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Damit können wir die Bevölkerung erstmals wirkungsvoll schützen. Aufgrund Ihres Alters von 80 Jahren und darüber können Sie sich als nächstes gegen das Corona-Virus impfen lassen. Gerade für die ältere Bevölkerung ist das wichtig!
Dazu können Sie sich ab sofort für eine Impfung mit einem sicheren und wirkungsvollen Impfstoff vormerken lassen.
Folgende Möglichkeiten gibt es, sich vormerken zu lassen:
· Telefonisch unter: 0810 810-601. Diese Hotline steht auch für alle Fragen rund um die Corona-Impfung zur Verfügung.
· Im Internet unter: www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft - auch Ihre Familie kann das für Sie übernehmen.
· Ihren betreuenden Arzt/Ärztin bitten, Sie vorzumerken.
Nach Ihrer Vormerkung werden Sie so rasch wie möglich zur Impfung eingeladen und Sie können einen passenden Impftermin und –ort auswählen. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs starten die ersten Angebote bereits im Jänner.
Bitte lassen Sie sich impfen! Nur damit können wir die Pandemie bekämpfen.
Liebe Hohenweilerinnen und Hohenweiler!
In Covid Zeiten stellt der Mobile Hilfsdienst seine Angebote auch für Menschen zur Verfügung, die in Quarantäne sind oder sonstige Unterstützung benötigen.
Zu diesem Zweck ersuchen wir um Anmeldung bei der Gemeinde Hohenweiler unter Angabe der Anzahl der Essen, Angabe der Adresse und allfällige Allergien.
https://sozialsprengelleiblachtal.jimdofree.com/sozialsprengel-leiblachtal/service/downloads/
Das Essen wird zwischen 11:30 und 12:30 Uhr ausgeliefert und muss noch einmal aufgewärmt werden, da der Fahrer in Hörbranz bereits um 10:00 Uhr seine Runde startet.
INFORMATION
für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Befreiung von der Kindergarten-Besuchspflicht
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Kinder sind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet, wenn sie am 1. September vor Beginn des Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden. Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind ebenfalls besuchspflichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Ihr Kind von der Kindergarten-Besuchspflicht befreit werden kann. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag müssen Sie an das Amt der Vorarlberger Landesregierung schicken (E-Mail: elementarpaedagogik@vorarlberg.at).
Der Antrag muss vor Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens Ende Februar gestellt werden.
Eine Befreiung ist nur aus folgenden Gründen möglich:
· Das Kind hat eine Behinderung oder eine Krankheit.
· Der Weg zum Kindergarten ist schwierig. Der Weg kann dem Kind nicht zugemutet werden (schwierige Wegverhältnisse, große Entfernung).
· Das Kind besucht einen öffentlichen Übungskindergarten.
· Das Kind besucht eine sonstige Kinderbetreuungseinrichtung, in der die Bildungsaufgaben erfüllt werden. Bei Kindern mit Sprachförderbedarf muss in dieser Einrichtung auch Sprachförderung angeboten werden.
· Das Kind soll zu Hause betreut und erzogen werden; oder das Kind wird von einer Tagesmutter betreut. In beiden Fällen darf das Kind keinen Sprachförderbedarf haben. Die Bildungsaufgaben und die Werteerziehung müssen erfüllt werden.
Bei vorzeitigem Schulbesuch ist keine Befreiung von der Kindergarten-Besuchspflicht notwendig.
Eine Besuchspflicht-Befreiung während des Kindergartenjahres wegen längeren Urlaubsreisen, etc. ist nicht möglich. Es gibt die Möglichkeit, wegen Urlaubs im Ausmaß von fünf Wochen oder wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses (z.B. Geburten, Hochzeiten, Todesfälle im Familienkreis) dem Kindergarten fernzubleiben.
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Fachbereichs Elementarpädagogik gerne telefonisch (05574 511 22105) oder per E-Mail (elementarpaedagogik@vorarlberg.at) zur Verfügung.
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Liebe Hohenweilerinnen und Hohenweiler,
wir möchten Euch auf die Möglichkeit aufmerksam machen, eine Wohnsitzanmeldung oder Abmeldung, sowie eine Meldebestätigung online bei uns anzufordern.
03.08.2020
03.08.2020
22.04.2020
Du wirst gebraucht
Die Zeit der Covid-19 Maßnahmen hat eines deutlich gemacht: Menschen im Gesundheitswesen sind eine der wichtigsten Stützen unserer Gesellschaft. Vorarlberg braucht gut ausgebildete Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialbereich.
Selbstverständlich mussten auch die Schulen für Sozialbetreuungs- und Pflegeberufe auf Online-Unterricht ausweichen. Die Schülerinnen und Schüler meldeten sich auch freiwillig für Dienste in den Spitälern und Sozialeinrichtungen des Landes. Damit die Schulen im Herbst wieder mit vollen Klassen starten können, haben alle Ausbildungsstätten für Sozialbetreuungs- und Pflegeberufe die Bewerbungsfrist bis Ende Mai verlängert. Der Impuls für die Absprache und den gemeinsamen Auftritt der Ausbildungseinrichtungen kam von der connexia, die auch die nötigen Schritte koordiniert. Die Aufnahmeverfahren werden Covid-19 tauglich gestaltet, teilweise mit Online-Interviews oder mit neuen Formen der schriftlichen Bewerbung. Unter www.vcare.at
08.04.2020
BIFO – Beratung für Bildung und Beruf
Nutzen Sie die Zeit für eine Bildungs- und Berufsberatung! Wir bieten Ratsuchenden folgende Möglichkeiten:
Kontaktieren Sie uns um einen Termin für ein kostenloses telefonisches oder virtuelles (Videotelefonie) Beratungsgespräch zu vereinbaren! 05572/31717
Wir beantworten Ihre Fragen gerne auch per E-Mail: info@bifo.at
Gemeinsam mit dem/der Berater/in werden weitere Kommunikationsmittel festgelegt um eine qualitativ hochwertige Beratung zu garantieren. Auch Interessens- oder Neigungstest können wir weiterhin anbieten.
03.04.2020
03.04.2020
19. März 2020
Gemeindeabgaben – Zahlungserleichterungsmöglichkeiten für Abgabepflichtige
Die aktuelle Situation rund um den SARS-CoV-2-Virus belastet die Wirtschaft schwer und kann zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen führen. Wie der Bund setzen auch die Gemeinden entsprechende Maßnahmen und bieten Erleichterungen an.
Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der Abgabepflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf den SARS-CoV-2-Virus zurückzuführen ist.
Um den betroffenen Unternehmen schnell helfen zu können, wurde den Gemeinden folgender unbürokratischer und verwaltungsschonender Ablauf empfohlen, der auch ein entsprechendes Mitwirken der Unternehmer erfordert:
Aussetzung der Einbringung – rechtliche Grundlagen
Gemäß § 231 Abs. 1 BAO kann die Einbringung fälliger Abgaben ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht worden sind oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen werden, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist die Aussetzung der Einbringung wieder aufzunehmen, wenn die Gründe für die Aussetzung der Einbringung weggefallen sind.
Solche Aussetzungen der Einbringung verhindern auch die Festsetzung von Säumniszuschlägen.
Aussetzung der Einbringung - Vorgehensweise
Die abgabepflichtigen Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer können die Aussetzung der Einbringung wie folgt anregen:
Achtung: Auf die Aussetzung der Einbringung als behördeninterne Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch und kann auch nicht formell beantragt werden. Die Gemeinde kann der Anregung jedoch formlos (kein Bescheid) zustimmen, wodurch die gewünschte Zahlungserleichterung eintritt. Im Gegensatz zu Stundungen oder Ratenzahlungen fallen dabei auch keine Stundungszinsen in Höhe von 6% an.
Bereits gestellte Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung können gleichzeitig mit der Anregung auf Aussetzung der Einbringung zurückgezogen werden.
Aussetzung der Einbringung – Muster
Das Unternehmen XY erklärt der Gemeinde YZ die Kommunalsteuer für den Monat März 2020, fällig bis zum 15. April 2020, in Höhe von 2.500,00 Euro.
Gleichzeitig wird die Aussetzung der Einbringung bis zum 30. Juni 2020 angeregt. Das Unternehmen ist
was zu einem Liquiditätsengpass führt.
Die Gemeinde wird um schriftliche Bestätigung der Aussetzung der Einbringung ersucht.
Stundung/Ratenzahlung bei Ablehnung der Aussetzung der Einbringung
Wie bereits erläutert, stellt die Aussetzung der Einbringung eine behördeninterne Maßnahme dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die daher auch nur angeregt werden kann.
In klaren Fällen stellt sie für beide Seiten die einfachste und schnellste Form der Zahlungserleichterung dar. Die Gemeinde wird im Zweifel jedoch zu prüfen haben, ob auch tatsächlich eine virusbedingte Notsituation vorliegt, die zu den Liquiditätsengpässen führt.
Sollte die Gemeinde eine angeregte Aussetzung der Einbringung ablehnen, steht dem Unternehmen natürlich nach wie vor ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung offen. Dem Beispiel des Bundes folgend, sollte das Unternehmen mit dem Stundungsantrag auch gleich die Nachsicht der Stundungszinsen anregen und sich dabei auf seine Betroffenheit mit dem SARS-CoV-2-Virus berufen. Über solche Anträge ist nach einer Prüfung der Voraussetzungen mit Bescheid abzusprechen.
Appell
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen des Bundes, der Sozialversicherungsanstalten und auch der Gemeinden notleidenden Unternehmen helfen sollen und auch für die Behörden eine gravierende Herausforderung darstellen. Beanspruchen Sie die Möglichkeiten daher soweit es unbedingt notwendig ist. Unnötige oder auf den eigenen Vorteil bedachte Handlungen erschweren die schnelle Hilfe für die Betroffenen. Besten Dank.
03.09.2019
Gerne möchten wir Euch unsere neue Bücherei Homepage ans Herz legen.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!